Was ist für die Durchführung einer qualifizierten Signatur zu beachten?
Für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bedarf es eines Identitätsnachweises, der über unterschiedliche Identverfahren erfolgen kann. KanzleiDrive erfüllt dadurch alle geltenden Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur laut eIDAS-Verordnung. KanzleiDrive nutzt darüber hinaus sowohl bei der FES als auch der QES aus Sicherheitsgründen immer eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Sie können bereits beim Onboarding eines neuen Mandanten einfach und bequem die Identitätsprüfung anstoßen, sodass sich Ihr Mandant lediglich einmal ausweisen muss. Anschließend kann dieser die kommenden zwei bis fünf Jahre, sofern sich seine Identitätsdaten (z.B. Nachname) nicht verändern, ohne weitere Prüfung die QES in KanzleiDrive vornehmen.