Signaturstufen (EES, FES, QES)
Mit KanzleiDrive sind Sie für jeden Anwendungsfall gut aufgestellt, denn bei uns erhalten Sie alle E-Signatur-Standards aus einer Hand. Identifizieren Sie, welches Signaturvorgang der passende zur Unterzeichnung Ihres Dokumentes ist.
Einfache E-Signatur (EES)
Bei der einfachen digitalen Signatur (EES) genügt es, die Unterschrift beispielsweise einfach durch das Unterzeichnen eines PDFs auf dem Tablet oder das Einfügen eines Bildes der eingescannten Unterschrift zu setzen. Sie bedarf keinem Identitätsnachweis.
Damit hat die EES die geringste Beweiskraft und Integrität.
Fortgeschrittene E-Signatur (FES)
Die fortgeschrittene digitale Signatur bietet zusätzliche Sicherheitsfunktionen, da mit ihr die Herkunft und Echtheit der Unterschrift überprüft werden. Somit kann eine Fälschung ausgeschlossen werden. Dies wird durch den Einsatz von digitalen Sicherheitsschlüsseln und Sicherheitszertifikaten ermöglicht.
Bei der fortgeschrittenen Signaturen wird sowohl der Zeitstempel als auch eventuelle Änderungen überprüft. Sie wird daher besonders bei formfreien Vereinbarungen und Standardverträgen eingesetzt, da sie eine höhere Sicherheit garantiert als eine reguläre digitale Signatur.
Die FES erfüllt folgende Anforderungen:
- Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
- Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
- Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Qualifizierte E-Signatur (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur ist vor dem Gesetz der handschriftlichen Signatur gleichgestellt.
Dabei ist sie die sicherste Art einer digitalen Signatur, da sie die höchste Beweiskraft und Haftung besitzt.
Bei der qualifizierten Signatur wird die Identität und Echtheit des Unterzeichners validiert. Sie beruht auf einem qualifizierten elektronischen Zertifikat und es liegt ein Signaturschlüssel in einer qualifizierten elektronischen Sicherheitseinheit vor.
Die QES soll:
- einer Person eindeutig zugeordnet werden können,
- die eindeutige Identifizierung der Person ermöglichen,
- durch einen Vertrauensdienstanbieter erstellt werden
- auf einem qualifizierten elektronischen Zertifikat beruhen, und
- nachweisen, dass das Dokument nach Anbringen der Signatur nicht verändert werden kann.
Zur Identifizierung bietet KanzleiDrive verschiedene Verfahren an. Mehr dazu finden Sie hier.